Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Die Auftragnehmerin ist eine Personalberatungsagentur, welche sich auf die Vermittlung von Fach- und Führungskräften für die Banken- und Finanzbranche spezialisiert hat. 

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (fortan: „AGB“) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Banklyn GmbH, Breite Straße 22, 40213 Düsseldorf (fortan: „Auftragnehmerin“) und dem Auftraggeber (beide werden „Parteien“ genannt).

1.3. Sofern und soweit die Parteien nicht ausdrücklich von diesen AGB abweichende Regelungen im Personalberatungsvertrag vereinbart haben, geltend diese AGB für alle Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien. 

1.4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern und wird den Auftraggeber über etwaige Änderungen informieren. Für den Fall, dass der Auftraggeber mit den Änderungen nicht einverstanden sein sollte, kann er den Personalberatungsvertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich kündigen.

2. Leistungsumfang

2.1. Der Auftraggeber beauftragt die Auftragnehmerin mit der Suche, Rekrutierung und Vermittlung von Fach- und Führungskräften. Der Auftraggeber teilt der Auftragnehmerin alle für eine erfolgreiche Personalberatung und -vermittlung nötigen Angaben (sog. Stellenprofil) mit. 

2.2. Die Auftragnehmerin wird ihre Leistungen nach eigenem Ermessen erbringen, sofern der Auftraggeber nicht konkrete Vorgaben gemacht wird. Im Regelfall wird die Auftragnehmerin die Recherche und -akquise von Fach- und Führungskräften, die für das Stellenprofil in Frage kommen (sog. Kandidaten) im Wege der Internetrecherche über geeignete Plattformen, Interviewgespräche, Vorauswahl von Kandidaten, Dokumentation der Gesprächsinhalte und Zusammenstellung aller Bewerbungsunterlagen erstellen. Nach der Vorauswahl durch die Auftragnehmerin erhält der Auftraggeber einen Bericht (sog. Kandidatenprofil) und ein Beratungsgespräch. Die Auftragnehmerin übernimmt gerne die Terminkoordination, die Begleitung oder Unterstützung von Vorstellungsgesprächen zwischen dem Auftragsgeber und dem Kandidaten. 

2.3. Die Auftragnehmerin wird die ihr von Kandidaten oder Referenzpersonen übermittelten Angaben und Unterlagen nur nach Plausibilität, aber nicht nach Richtigkeit überprüfen. Sehr gerne können weitere Nachforderungen nach ausdrücklicher Einwilligung des Kandidaten auf Wunsch des Auftraggebers über einen Unterauftragnehmer angeboten und durchgeführt werden (sog. Pre-Eemployment-Check). Der Auftraggeber erhält dann einen umfangreichen Bericht über die Authentizität der Bewerbungsunterlagen, Verhalten und evt. Schwächen des Kandidaten.  Die Auftragnehmerin kann leider keine Prüfung der persönlichen und fachlichen Eignung eines Kandidaten durchführen und kein Führungszeugnis über den Kandidaten einholen, sofern dieser nicht selbst ein solches beibringt. Die Auftragnehmerin leistet überdies leider keine Rechtsberatung und keine Beratung im Steuerrecht.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1. Der Auftraggeber ist dazu angehalten, das Stellenprofil vollständig und inhaltlich richtig zu übermitteln, weil die Auftragnehmerin ihre Recherchen auf diese Angaben stützt.

3.2. Unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Auftraggeber den zwischen dem von der Auftragnehmerin vorgeschlagenen Kandidaten und ihm geschlossenen Arbeits- oder Beratervertrag bzw. eine Einstellungs- oder Kooperationsbestätigung mit allen Anlagen und Informationen über vermögenswerte Vorteile der Auftragnehmerin übermitteln. 

3.3. Alle Zahlungen des Auftraggebers an die Auftragnehmerin sind an das in der Rechnung benannte Konto zu richten. Für den Fall, dass der Auftraggeber Kenntnis von einer abweichenden Kontoverbindung erhält, ist er verpflichtet, mit der Auftragnehmerin unverzüglich telefonisch Kontakt aufzunehmen, um die Legitimität dieser Kontoverbindung zu überprüfen, bevor er eine Zahlung anweist.

4. Vergütung

4.1. Der Vergütungsanspruch der Auftragnehmerin entsteht, sobald zwischen dem Auftraggeber und einem von der Auftragnehmerin im Wege der Übersendung eines Kandidatenprofils präsentierten Kandidaten ein Arbeitsvertrag oder ein sonstiger Vertrag (z.B. ein externer Beratervertrag) geschlossen wird.  

4.2. Die Regelung in Ziff. 4.1. gilt entsprechend, wenn innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang des Kandidatenprofils beim Auftraggeber ein Arbeits- oder Beratervertrag geschlossen wird oder wenn dieser Kandidat für eine andere Position als die für die er ursprünglich im Stellenprofil bezeichnete Stelle eingestellt wird. 

4.3. Der Vergütungsanspruch entsteht ausnahmsweise nicht, wenn der Kandidat dem Auftraggeber bereits bekannt war, weil sich der Kandidat bei dem Auftraggeber nachweislich bereits zu einem früheren Zeitpunkt für die ausgeschriebene Stelle beworben hatte und der Auftraggeber dieses Vorwissen der Auftragnehmerin unverzüglich ab Zugang des Kandidatenprofils mitgeteilt hat. 

4.4. Auftraggeber zahlt eine einmalige Vergütung pro Vermittlungsauftrag. Die Höhe der Vergütung beträgt 30% des Bruttojahresgehaltes des vermittelten Kandidaten. Als Grundlage für die Berechnung, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer den geschlossenen Arbeitsvertrag zur Verfügung, aus dem das Gesamtjahresbruttogehalt inkl. sonstiger Vergütungen hervorgeht. 

4.5. Das Gesamtjahresbruttogehalt berechnet sich aus sämtlichen Vergütungsbestandteilen. Insbesondere zählen hierzu die erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Bestandteile. Erfolgsunabhängige Gehaltsbestandteile, wie das monatliche Fixgehalt, Einmalzahlungen, geldwerte Vorteile oder Zulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie beispielweise Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrer normalerweise zu erwartenden oder üblichen Werten angesetzt. 

4.6. Der Vergütungsanspruch besteht ebenso, wenn zwischen dem Auftraggeber und dem durch den Auftragnehmer vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von zwölf Monaten nach Vorschlag ein Vertrag im vorstehend genannten Sinne geschlossen wird. Sollte ein vom Auftragnehmer benannter Kandidat für eine andere Position als die für die er ursprünglich vorgestellt wurde, eingestellt werden, so wird das vereinbarte Honorarebenfalls in vollem Umfang fällig.

4.7. Die Auftragnehmerin wird die Vergütung in Rechnung stellen. Die Rechnung ist sofort ohne Abzug fällig.  

4.8. Endet das Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten, gleich zu welchem Zeitpunkt oder aus welchem Rechtsgrund, ist die Rückvergütung der an die Auftragnehmerin gezahlten Vergütung ausgeschlossen. 

5. Geheimhaltung

5.1. Die Parteien verpflichten sich, alle ausgetauschten Informationen sowie den Inhalt des Personalberatungsvertrags und des jeweiligen Auftrags vertraulich zu behandeln. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, das Stellenprofil an einen möglichen Kandidaten weiterzuleiten. 

5.2. Der Auftraggeber wird der Auftragnehmerin alle für die Vertragserfüllung und die Berechnung ihres Vergütungsanspruchs erforderlichen Angaben, Unterlagen und Auskünfte erteilen. Der Auftragnehmer wird diese Auskünfte vertraulich behandeln und nur im Rahmen des konkreten Personalvermittlungsauftrages verwenden. 

5.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine personenbezogenen Daten (Namen, Adressen, Bewerbungsunterlagen etc.) und Kandidatenprofile der vorgeschlagenen Kandidaten an Dritte weiterzugeben und die Bewerbungsunterlagen ausschließlich zum Zwecke der Besetzung der bestehenden Vakanz zu verwenden. 

6. Datenschutz

6.1. Im Rahmen des Personalberatungsvertrags verarbeitet die Auftragnehmerin personenbezogene Daten des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummern), soweit dies erforderlich ist, um Verträge einzugehen und zu erfüllen. Diese Datenverarbeitung wird auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO gestützt. Diese Daten werden ferner zur Vertrags- und Auftragsvermittlung, zur Zahlungsabwicklung und ggf. zur Abwehr oder Geltendmachung von Forderungen verarbeitet, um wirtschaftliche Interessen wahrzunehmen, Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Aufträge werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen vernichtet. Rechnungsbelege werden 10 Jahre aufbewahrt. Der Auftraggeber (als natürliche Person) und seine Mitarbeiter haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerruf einer Einwilligung und Widerspruch sowie ein Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

6.2. Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten des Kandidaten (u.a. Namen, Geburtsdaten, Adressen, Kontaktdaten, Lebensläufe, Bewerbungsunterlagen, Arbeitsverträge), ausschließlich mit dessen Einwilligung, um ein Kandidatenprofil zu erstellen, um den Kandidaten vorzustellen und um ggf. ihren Vergütungsanspruch zu berechnen. Soweit der Kandidat der Auftragnehmerin eine Einwilligung bzgl. der Speicherung in ihrer Kandidatenkartei erteilt hat, werden seine Daten weiterhin gespeichert. Ansonsten werden alle personenbezogenen Daten des Kandidaten gelöscht, soweit diese nicht zu Abrechnungs- und Aufbewahrungspflichten in Bezug auf den Personalberatungsvertrag erforderlich sind.

6.3. Die Personalberatung und -vermittlung ist keine Auftragsdatenverarbeitung.

6.4. Weitere Informationen zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung (abrufbar unter: www. banklyn.de/datenschutz) entnommen werden. 

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

7.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Personalberatungsvertrag ist Düsseldorf. 

7.2. Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung. 

8. Schlussbestimmungen 

8.1. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, so lässt im Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei Vorhandensein einer Regelungslücke, die nach dem Sinn und Zweck der AGB zu ergänzen und zu schließen ist. 

8.2. Mündliche Nebenabreden zu den AGB wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.  

Fassung: 01.10.2022